Schulsozialarbeit

Rechtsgrundlage
§§ 9,11,13 und 81 SGB VIII
Zielgruppe
Schüler und Schülerinnen der Grund-und Werkrealschule, sowie der Realschule des Ländlichen

Schulsozialarbeiter und -arbeiterinnen sind Ansprechpartner für alle Schülerinnen und Schüler und deren Familien bei schulischen und persönlichen Anliegen. Auch für die Lehrkräfte stehen sie als Anlaufstelle zur Verfügung. Als neutrale Instanz kann die/der Schulsozialarbeitende einen anderen Blick auf den Schulalltag und die schulischen Anforderungen werfen. Es werden sowohl individuelle Beratungsgespräche als auch Trainings und Projekte mit Klassen und Kleingruppen angeboten. Die Schulsozialarbeit trägt dazu bei, dass die Schule ein zentraler Lernort ist, an dem sich die Schülerinnen und Schüler wohl fühlen und stark gemacht werden.

Schulsozialarbeit Kinder- und Jugendhilfe