Kooperative Ausbildung
- Zugangsvoraussetzungen
- Nur über Berufsberater der Agentur für Arbeit oder über andere Reha-Träger
- Rechtsgrundlage
- § 117 Abs. 1 S.1 Nr. 1a SGB III oder § 117 Abs. 1 S.1 Nr. 1b SGB III, § 5 BBiG bzw. § 25 HwO oder § 66 BBiG bzw. § 42m HwO
- Zielgruppe
- Jugendliche und Erwachsene mit psychischer Beeinträchtigung oder Behinderung, Lernbehinder
Für alle angebotenen Ausbildungen:
Wechsel aus der integrativen Ausbildung in die kooperative Ausbildung ab frühestens nach 50 % der Gesamtausbildungszeit.
Die betriebliche Ausbildung findet in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb der freien Wirtschaft statt.
Die Beschulung erfolgt in der öffentlichen Berufsschule.
Lehrkräfte und Sozialpädagogen/-pädagoginnen unterstützen die Teilnehmenden. Zusätzliche Hilfen wie Stütz- und Förderunterricht werden regelmäßig durchgeführt.
Ziel ist: Teilhabe am Arbeitsleben mithilfe einer anerkannten abgeschlossenen Berufsausbildung.