Kooperative Ausbildung

Zugangsvoraussetzungen
Nur über Berufsberater der Agentur für Arbeit oder über andere Reha-Träger
Rechtsgrundlage
§ 117 Abs. 1 S.1 Nr. 1a SGB III oder § 117 Abs. 1 S.1 Nr. 1b SGB III, § 5 BBiG bzw. § 25 HwO oder § 66 BBiG bzw. § 42m HwO
Zielgruppe
Jugendliche und Erwachsene mit psychischer Beeinträchtigung oder Behinderung, Lernbehinder

Für alle angebotenen Ausbildungen:

Wechsel aus der integrativen Ausbildung in die kooperative Ausbildung ab frühestens nach 50 % der Gesamtausbildungszeit.

Die betriebliche Ausbildung findet in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb der freien Wirtschaft statt.

Die Beschulung erfolgt in der öffentlichen Berufsschule.
Lehrkräfte und Sozialpädagogen/-pädagoginnen unterstützen die Teilnehmenden. Zusätzliche Hilfen wie Stütz- und Förderunterricht werden regelmäßig durchgeführt.

Ziel ist: Teilhabe am Arbeitsleben mithilfe einer anerkannten abgeschlossenen Berufsausbildung.

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