Ausbildung zum/zur Gartenbaufachwerker*in - Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau

Gartenbauwerker und -werkerinnen der Fachrichtung Garten und Landschaftsbau gestalten, bauen und pflegen Gärten und Parkanlagen durch fachgerechtes Anpflanzen von Rasen, Bäumen, Büschen und Blumen. Sie pflastern Wege und Plätze und bauen Treppen Trockenmauern, Teiche und Zäune. Außerdem begrünen sie Fassaden und Dächer.

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung dauert 3 Jahre und orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Gärtnerin/Gärtner Fachrichtung Garten-und Landschaftsbau. Im Unterschied dazu stehen praktische Tätigkeiten stärker im Vordergrund. Gartenbaufachwerker und -werkerinnen finden Beschäftigung in

  • Fachbetrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus
  • Kommunen
  • botanischen und zoologischen Gärten

Durch Praktika in anerkannten Ausbildungsbetrieben wird ein realitätsbezogenes Arbeiten ermöglicht und die Auszubildenden werden zusätzlich auf die Arbeitswelt vorbereitet. Die Ausbildung erfolgt nach besonderen Regeln für Menschen mit Behinderung. Die Beschulung erfolgt in der öffentlichen Berufsschule, den Abschluss bildet die Fachprüfung.

rderung und Begleitung in der Reha-Ausbildung

  • Sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung
  • Psychologische Begleitung
  • Individueller Stütz-und Förderunterricht

Die Auszubildenden sind in Einzel- und Doppelzimmern der Wohnbereiche des CJD untergebracht und werden dort individuell begleitet. Die Ausbildung kann auch in externer Form durchgeführt werden.

Was ermöglicht die Reha-Ausbildung?

Zielsetzung ist die erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben durch eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung.

Wer kann die Reha-Ausbildung durchlaufen?

Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischer Beeinträchtigung, Erkrankung oder Behinderung sowie sozialer Benachteiligung.

Wie kommt man in eine Reha-Ausbildung?

Die Reha-Ausbildung erfolgt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit. Über die Aufnahme entscheidet die zuständige Beratungsfachkraft. Sie klärt noch offene Fragen und meldet die Teilnehmenden im CJD an. Der Zugang ist darüber hinaus über Reha-Träger oder das so genannte Persönliche Budget möglich.

Die Reha-Ausbildung erfolgt auf rechtlicher Grundlage von § 117 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a SGB III, § 5 BBiG bzw. § 25 HwO.

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