Ausbildung zum/zur Fachpraktiker*in Hauswirtschaft

Fachpraktiker und Fachpraktikerinnen Hauswirtschaft arbeiten an Orten, an denen Menschen professionell versorgt werden. Sie sind in der Küche, in der Hausreinigung, im Servicebereich oder in der Waschküche tätig. Sie kümmern sich um Vorratshaltung, Speisenangebote sowie Reinigungs- und Pflegearbeiten unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen. Bei ihrer Arbeit steht der Mensch im Mittelpunkt.

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung dauert 3 Jahre und orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter. Im Unterschied dazu stehen praktische Tätigkeiten stärker im Vordergrund. Fachpraktiker und Fachpraktikerinnen Hauswirtschaft finden Beschäftigung in

  • Wohn-, Betreuungs– und Pflegeeinrichtungen
  • Tagungsstätten, Jugendherbergen und Kindertagesstätten
  • Krankenhäusern, Kur– und Reha-Kliniken
  • Betrieben der Gastronomie und Hotellerie
  • privaten Haushalten

Große Teile der Ausbildung finden in unseren Ausbildungsbereichen in einem geschützten Rahmen statt. Durch Praktika in anerkannten Ausbildungsbetrieben aus der freien Wirtschaft wird ein realitätsbezogenes Arbeitenermöglicht und die Auszubildenden werden zusätzlich auf die Arbeitswelt vorbereitet. Die Ausbildung erfolgt nach besonderen Regeln für Menschen mit Behinderung. Die Beschulung erfolgt in der öffentlichen Berufsschule. Die Prüfung wird vor dem Regierungspräsidium abgelegt.

Förderung und Begleitung in der Reha-Ausbildung

  • Sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung
  • Psychologische Begleitung
  • Individueller Stütz-und Förderunterricht

Die Auszubildenden sind in Einzel- und Doppelzimmern der Wohnbereiche des CJD untergebracht und werden dort individuell begleitet. Die Ausbildung kann auch in externer Form durchgeführt werden.

Was ermöglicht die Reha-Ausbildung?

Zielsetzung ist die erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben durch eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung.

Wer kann die Reha-Ausbildung durchlaufen?

Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischer Beeinträchtigung, Erkrankung oder Behinderung sowie sozialer Benachteiligung.

Wie kommt man in eine Reha-Ausbildung?

Die Reha-Ausbildung erfolgt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit. Über die Aufnahme entscheidet die zuständige Beratungsfachkraft. Sie klärt noch offene Fragen und meldet die Teilnehmenden im CJD an. Der Zugang ist darüber hinaus über Reha-Träger oder das so genannte Persönliche Budget möglich.

Die Reha-Ausbildung erfolgt auf rechtlicher Grundlage von § 117 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a SGB III, § 5 BBiG bzw. § 25 HwO.

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